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Lizenzbestimmungen

 

1. Allgemeine Hinweise

Der nachstehende Text enthält den Software-Lizenzvertrag mit der EBUSOFT GmbH. Mit dem Öffnen der Verpackung der Disketten bzw. der Magnetbänder werden die Bestimmungen des Lizenzvertrages anerkannt. Wenn der Erwerber des EBUS-GENERATOR-C mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, so kann er das erworbene Produkt in der Originalverpackung an den Händler gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich der dem Händler entstandenen Unkosten zurückgeben.

Der Erwerber des EBUS-GENERATOR-C ist allein verantwortlich für die Installation und die Benutzung der erworbenen Software und die aus ihrer Benutzung erzielten Ergebnisse.

 

2. Lizenz

Der Erwerber des EBUS-GENERATOR-C erwirbt eine Lizenz. Diese Lizenz besteht in dem Recht, das erworbene Software-Produkt zu benutzen. Es werden also lediglich Nutzungsrechte übertragen.

 

Im Rahmen der Nutzungsrechte darf die Software in folgendem Umfang eingesetzt werden:

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Die erworbene Software darf auf oder im Zusammenhang mit nur einem Computersystem benutzt werden.

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Hat der Erwerber des EBUS-GENERATOR-C eine Entwicklerlizenz erworben, so können die mit dem EBUS-GENERATOR-C erzeugten Programme lizenzfrei beliebig verwendet werden.

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Besitzt der Erwerber des EBUS-GENERATOR-C keine Entwicklerlizenz, so sind die mit dem EBUS-GENERATOR-C erzeugten Programme lizenzpflichtig. Der EBUS-GENERATOR-C beinhaltet auch eine beschränkte Lizenz für den Betrieb von Programmen, die mit dem EBUS-GENERATOR-C erzeugt wurden. Diese beschränkte Lizenz gilt nur für das eine Computersystem, auf dem der EBUS-GENERATOR-C selbst eingesetzt wird. Werden Programme, die mit dem EBUS-GENERATOR-C erzeugt wurden, auf anderen Computersystemen eingesetzt, so sind die entsprechenden Betriebslizenzen bei der EBUSOFT GmbH zu erwerben. Das Gleiche gilt für die für die Cross-Entwicklung erhältlichen zusätzlichen Link-Bibliotheken, die ebenfalls mit und ohne Entwicklerlizenz erworben werden können.

Für die Lizenzpflichtigkeit der generierten Programme ist es generell unerheblich, ob nach dem Generierungsprozeß etwa manuelle oder sonstige Veränderungen am generierten Programm-Code vorgenommen werden. Entscheidend für die Lizenzpflichtigkeit ist, daß das Programm in irgendeiner Form mit Hilfe des EBUS-GENERATOR-C erzeugt wurde.

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Die erworbene Software darf in maschinenlesbarer oder sonstiger Form nur kopiert werden, wenn die Kopie dazu dient, die Software zu sichern. Kopien dürfen jedoch nur zum Zwecke der ausschließlichen Verwendung der erworbenen Software im Zusammenhang mit nur einem Computersystem erstellt werden.

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Der Erwerber kann die Lizenz und die dazugehörige Software auf einen Dritten übertragen, vorausgesetzt:

 

 

(1)

der Dritte stimmt allen Bedingungen dieses Vertrages schriftlich zu;

 

 

(2)

es werden alle eventuell vorhandenen Kopien der Software an den Dritten übergeben oder vernichtet.

 

 

Außerhalb dieser Bestimmungen ist jegliche andere Form der Weitergabe der Software an Dritte nicht zulässig. Mit der Übertragung der Lizenz auf einen Dritten erlöschen alle Nutzungsrechte des Veräußerers am EBUS-GENERATOR-C und an allen damit generierten Programmen.

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Im Fall der Weitergabe oder des Verkaufs von mit dem EBUS-GENERATOR-C ohne Entwicklerlizenz erzeugten Programmen an Dritte ist der Weitergebende verpflichtet, den Empfänger der Programme auf die bestehenden Lizenbestimmungen hinzuweisen und dafür zu sorgen, daß der Empfänger eine gültige Lizenz erhält oder selbst erwirbt. Bei Unterlassung dieser Hinweispflicht haftet der Weitergebende für alle Schäden, die der EBUSOFT GmbH oder Dritten aufgrund dieser Unterlassung entstehen.

 

3. Beendigung der Lizenz

Die EBUSOFT GmbH ist berechtigt, die Lizenz zu kündigen, wenn die Lizenzbestimmungen verletzt werden. Mit Zugang der Kündigung ist die gesamte Software einschließlich aller Kopien zu vernichten und dies der EBUSOFT GmbH schriftlich zu bestätigen. Der für die Lizenz gezahlte Kaufpreis wird nicht zurückerstattet.

 

4. Software-Gewährleistung

Der EBUS-GENERATOR-C wurde nach modernen Methoden sorgfältig entwickelt und getestet. Dennoch kann nach dem Stand der Technik naturgemäß keine Gewähr dafür übernommen werden, daß die Funktionalität der Software eindeutig der mitgelieferten Beschreibung entspricht. Für Datenverlust oder sonstige Schäden, die aus Mängeln des EBUS-GENERATOR-C entstehen, wird keine Haftung übernommen. Der Benutzer der Software hat durch geeignete Maßnahmen (z.B. Datensicherung) selbst dafür zu sorgen, daß Schäden nicht auftreten oder in Grenzen gehalten werden. Schadensersatzansprüche gegen die EBUSOFT GmbH sind ausgeschlossen.

 

5. Datenträger

Ursprünglich fehlerhafte Datenträger (Material- oder Herstellungsfehler) werden innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum kostenfrei von der EBUSOFT GmbH ersetzt. Verschleißerscheinungen sind dabei ausgenommen.

 

6. Allgemeines

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Öffnen der Verpackung der Disketten bzw. der Magnetbänder wird bestätigt, daß der Vertrag gelesen und verstanden wurde und seinem Inhalt zugestimmt wird.