1. Allgemeine Hinweise
Der nachstehende Text
enthält den Software-Lizenzvertrag mit der EBUSOFT. Mit dem Öffnen der
Verpackung der CD werden die Bestimmungen des
Lizenzvertrages anerkannt. Wenn der Erwerber des EBUS-GENERATOR-C mit diesen
Bedingungen nicht einverstanden ist, so kann er das erworbene Produkt in der
Originalverpackung an den Händler gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich
der dem Händler entstandenen Unkosten zurückgeben.
Der Erwerber des EBUS-GENERATOR-C ist allein verantwortlich
für die Installation und die Benutzung der erworbenen Software und die aus
ihrer Benutzung erzielten Ergebnisse.
2. Lizenz
Der Erwerber des EBUS-GENERATOR-C erwirbt eine Lizenz. Diese
Lizenz besteht in dem Recht, das erworbene Software-Produkt zu benutzen. Es
werden also lediglich Nutzungsrechte übertragen.
Im Rahmen der Nutzungsrechte darf die Software in folgendem
Umfang eingesetzt werden:
-
Die erworbene Software darf auf oder im Zusammenhang mit
nur einem Computersystem benutzt werden.
-
Hat der Erwerber des EBUS-GENERATOR-C eine
Entwicklerlizenz erworben, so können die mit dem EBUS-GENERATOR-C
erzeugten Programme lizenzfrei beliebig verwendet werden.
-
Besitzt der Erwerber des EBUS-GENERATOR-C keine
Entwicklerlizenz, so sind die mit dem EBUS-GENERATOR-C erzeugten
Programme lizenzpflichtig. Der EBUS-GENERATOR-C beinhaltet auch eine
beschränkte Lizenz für den Betrieb von Programmen, die mit dem
EBUS-GENERATOR-C erzeugt wurden. Diese beschränkte Lizenz gilt nur für
das eine Computersystem, auf dem der EBUS-GENERATOR-C selbst eingesetzt
wird. Werden Programme, die mit dem EBUS-GENERATOR-C erzeugt wurden, auf
anderen Computersystemen eingesetzt, so sind die entsprechenden
Betriebslizenzen bei der EBUSOFT zu erwerben. Das Gleiche gilt für
die für die Cross-Entwicklung erhältlichen zusätzlichen
Link-Bibliotheken, die ebenfalls mit und ohne Entwicklerlizenz erworben
werden können.
-
Für die Lizenzpflichtigkeit der generierten Programme
ist es generell unerheblich, ob nach dem Generierungsprozeß etwa
manuelle oder sonstige Veränderungen am generierten Programmcode
vorgenommen werden. Entscheidend für die Lizenzpflichtigkeit ist, daß
das Programm in irgendeiner Form mit Hilfe des EBUS-GENERATOR-C erzeugt
wurde.
-
Die erworbene Software darf in maschinenlesbarer oder
sonstiger Form nur kopiert werden, wenn die Kopie dazu dient, die
Software zu sichern. Kopien dürfen jedoch nur zum Zwecke der
ausschließlichen Verwendung der erworbenen Software im Zusammenhang mit
nur einem Computersystem erstellt werden.
-
Der Erwerber kann die Lizenz und die dazugehörige
Software auf einen Dritten übertragen, vorausgesetzt:
(1) der Dritte stimmt allen Bedingungen dieses Vertrages schriftlich zu;
(2) es werden alle eventuell vorhandenen Kopien der Software an den
Dritten übergeben oder vernichtet.
Außerhalb dieser Bestimmungen ist jegliche andere Form der Weitergabe
der Software an Dritte nicht zulässig. Mit der Übertragung der Lizenz
auf einen Dritten erlöschen alle Nutzungsrechte der Veräußerers am
EBUS-GENERATOR-C und an allen damit generierten Programmen.
-
Im Fall der Weitergabe oder des Verkaufs von mit dem
EBUS-GENERATOR-C ohne Entwicklerlizenz erzeugten Programmen an Dritte
ist der Weitergebende verpflichtet, den Empfänger der Programme auf die
bestehenden Lizenbestimmungen hinzuweisen und dafür zu sorgen, daß der
Empfänger eine gültige Lizenz erhält oder selbst erwirbt. Bei
Unterlassung dieser Hinweispflicht haftet der Weitergebende für alle
Schäden, die der EBUSOFT oder Dritten aufgrund dieser Unterlassung
entstehen.
3. Beendigung der Lizenz
Die EBUSOFT ist berechtigt, die Lizenz zu kündigen,
wenn die Lizenzbestimmungen verletzt werden. Mit Zugang der Kündigung ist
die gesamte Software einschließlich aller Kopien zu vernichten und dies der
EBUSOFT schriftlich zu bestätigen. Der für die Lizenz gezahlte
Kaufpreis wird nicht zurückerstattet.
4. Software-Gewährleistung
Der EBUS-GENERATOR-C wurde nach modernen Methoden sorgfältig
entwickelt und getestet. Dennoch kann nach dem Stand der Technik naturgemäß
keine Gewähr dafür übernommen werden, daß die Funktionalität der Software
eindeutig der mitgelieferten Beschreibung entspricht. Für Datenverlust oder
sonstige Schäden, die aus Mängeln des EBUS-GENERATOR-C entstehen, wird keine
Haftung übernommen. Der Benutzer der Software hat durch geeignete Maßnahmen
(z.B. Datensicherung) selbst dafür zu sorgen, daß Schäden nicht auftreten
oder in Grenzen gehalten werden. Schadensersatzansprüche gegen die EBUSOFT sind ausgeschlossen.
5. Datenträger
Ursprünglich fehlerhafte Datenträger (Material- oder
Herstellungsfehler) werden innerhalb von 3 Monaten ab Kaufdatum kostenfrei
von EBUSOFT ersetzt. Verschleißerscheinungen sind dabei
ausgenommen.
6. Allgemeines
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Mit dem Öffnen der Verpackung der Disketten / CD's bzw. der
Magnetbänder wird bestätigt, daß der Vertrag gelesen und verstanden wurde
und seinem Inhalt zugestimmt wird.